Praxis - Beratungszimmer

Kosten

Kosten für Behandlungen

Ich arbeite als Wahllogopädin auf Refundierungsbasis. Nach den Therapieeinheiten erhalten Sie von mir eine Rechnung mit einer Honorarnote, die Sie bitte an mich überweisen. Die Kosten werden anschließend von Ihrer Kasse an Sie rückerstattet. (Falls Termine nicht abgesagt werden, muss der volle Stundensatz verlangt werden.) Bei gesetzlichen Krankenkassen werden 50-80% und bei Zusatzversicherung bis zu 100% der Therapiekosten refundiert.

Dafür brauchen Sie eine ärztliche Verordnung (HNO-Arzt, Kieferorthopäden, Zahnarzt, Kinderarzt) mit folgendem Wortlaut: „10 x 60 Minuten logopädische Therapie“

Die Verordnung kann anschließend bei Ihrer Krankenkassa chefärztlich bewilligt werden. Eine logopädische Therapie ist aber auch ohne Bewilligung möglich. Therapieeinheiten beinhalten 45 Minuten Therapie und 15 Minuten Vor- und Nachbereitungszeit für die Logopädin.

60 Minuten: 79€